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Steueroptimierung durch den Versicherungsmantel - Vererben und Verschenken

  • Autorenbild: Christoph Wieser
    Christoph Wieser
  • 20. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit
Person sitzt auf dem Boden und bearbeitet Steuerunterlagen mit einem Taschenrechner auf dem Smartphone, verschiedenen Formularen und einem Kugelschreiber.

1. Einführung: Was ist ein Versicherungsmantel?

Ein Versicherungsmantel, auch als Fondspolice bezeichnet, ist eine Form des „Wrapping“: Hier wird die Geldanlage (z. B. Fonds oder ETFs) rechtlich in eine Versicherung eingebettet. Dies ermöglicht steuerlich begünstigtes Investieren, insbesondere im Rahmen der Erbplanung. Typische Produkte sind fondsbasierte Lebens- oder Rentenversicherungen.


2. Welche Freibeträge für Vererbungen und Verschenkungen gibt es?

Beziehung

Freibetrag (alle 10 Jahre)

Steuerklasse

Steuersatz nach Freibetrag*

Ehegatten / Lebenspartner

500 000 €

I

7 % – 30 % je nach Höhe 

Kinder & Stiefkinder

400 000 €

I

7 % – 30 %

Enkel (Eltern leben)

200 000 €

I

7 % – 30 %

Enkel (Eltern verstorben)

400 000 €

I

7 % – 30 %

Urenkel

100 000 €

I

7 % – 30 %

Eltern, Großeltern

20 000 €

II

15 % – 43 % (je nach Höhe)

andere Begünstigte

20 000 €

II/III

15 % – 50 %

Diese Freibeträge können alle 10 Jahre genutzt werden!


3. Barschenkung vs. Übertrag durch den Versicherungsmantel


A. Barschenkung

  • Direkt, unkompliziert.

  • Nutzt Freibeträge (siehe Tabelle).

  • Wiederholbar alle 10 Jahre

  • Nachteil: Nur begrenzte Steuerfreiheit – tatsächliche Belastung, wenn Freibetrag überschritten.


B. Übertrag via Versicherungsmantel

  • Anlage in der police-basierten Struktur, z. B. Lebens- oder Rentenversicherungen.

  • Im Todesfall: Auszahlung an Bezugsberechtigte fällt häufig nicht in den Nachlass und unterliegt daher nicht der Erbschaftsteuer.

  • Auch Abgeltungsteuer kann geringer ausfallen, speziell bei Fondspolicen mit Todesfallleistung.

  • Ggf. Schenkungssteuer bei Versicherungsnehmerwechsel, wenn Rückkaufswert Freibetrag übersteigt (z. B. 500 000 € bei Ehepartnern).


4. Beispiel: Barschenkung und Versicherungsmantel im Vergleich

Szenario: Eltern wollen ihrem Kind Vermögen übertragen.

  • Barschenkung: Eltern schenken 500 000 €. Freibetrag 400 000 € – 100.000 EUR müssen versteuert werden. Zehn Jahre später erneut möglich dank neuer Freibetrag.



ree


  • Versicherungsmantel: Eltern schließen eine Lebensversicherung mit dem Kind als Bezugsberechtigtem ab, sie selbst sind Versicherungsnehmer. Im Todesfall zahlt die Police direkt an das Kind – nicht erbschaftsteuerpflichtig.


5. Familienschaukel: Kombi-Modell zur Freibetragsoptimierung

Das Modell der Familienschaukel nutzt die wiederholte Nutzung von Freibeträgen optimal: Vermögen wird anteilig steuerfrei bei Nutzung der Freigrenze verschenkt – und dies zyklisch alle zehn Jahre. Auch Versicherungsprodukte können einen derartigen Zeitraum für regelmäßige Schenkungen und somit die mehrfache Nutzung des Freibetrages abdecken. Der Prozess wird quasi automatisiert.


6. Rechtliche Hinweise & Beratungsempfehlung

  • Der Versicherungsmantel bietet rechtlich und steuerlich attraktive Gestaltungsmöglichkeiten, aber: klare Bezugsregelungen und Übergabestrukturen sind essenziell. Dies kann entscheidend für die steuerliche Behandlung sein!

  • Es droht Rechtsmissbrauch, wenn Übertragungen nicht wirtschaftlich begründet sind – Finanzamt prüft Gesamtsachverhalte.

  • Professionelle Beratung durch Steuerberater oder Fachanwalt ist daher unbedingt zu empfehlen


Von Fall zu Fall müssen unterschiedliche Aspekte berücksichtigt werden, daher ist eine Beratung beim Steuerberater und/oder bei einem Experten für Versicherungen notwendig.


Wenn ich dir bei solchen Themen unter die Arme greifen soll, melde dich gerne bei mir und wir schauen uns zusammen deine aktuelle Situation an.

 
 
 

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