Berufsunfähigkeit – Wann ist man eigentlich berufsunfähig?
- christophwieser7
- 4. Aug.
- 2 Min. Lesezeit

"Berufsunfähigkeit" ist ein Begriff, den viele schon gehört haben, aber kaum jemand weiß genau, was er bedeutet. Wann gilt man als berufsunfähig? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Und was hat es mit der AU-Klausel oder der sogenannten Verweisung auf sich? In diesem Beitrag klären wir diese Fragen – kompakt, verständlich.
1. Was heißt Berufsunfähigkeit?
Als berufsunfähig gilt laut Definition, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich dauerhaft (mindestens sechs Monate lang) zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann – so steht es in den Bedingungen der meisten privaten Berufsunfähigkeitsversicherungen. Entscheidend ist dabei die konkrete zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit, nicht etwa der erlernte Beruf oder irgendeine andere denkbare Tätigkeit. Auch die versicherte Tätigkeit kann sich davon unterscheiden.
2. Konkrete vs. abstrakte Verweisung
Konkrete Verweisung bedeutet: Die Versicherung darf prüfen, ob du tatsächlich bereits eine neue Tätigkeit ausübst, die deiner bisherigen Lebensstellung entspricht. Nur dann darf sie die Leistung verweigern. Du sollst dich nicht an der Versicherung bereichern.
Abstrakte Verweisung (heute selten in neueren Verträgen): Hier kann die Versicherung auf einen "vergleichbaren Beruf" verweisen, den du theoretisch noch ausüben könntest – auch wenn du ihn gar nicht aktuell machst.
Wichtig: Moderne Tarife verzichten auf die abstrakte Verweisung – ein großer Vorteil für dich als Versicherte:n.
3. Was bringt die AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeitsklausel)?
Die AU-Klausel (oft auch "gelbe-Schein-Klausel") sorgt dafür, dass du bereits eine BU-Rente bekommst, wenn du sechs Monate krankgeschrieben bist und ein ärztliches Attest vorliegt – auch ohne dass die Berufsunfähigkeit offiziell festgestellt werden muss. Das vereinfacht den Leistungsnachweis enorm.
Vorteil: Schnelle Unterstützung in der Praxis, ohne monatelangen Papierkrieg.
4. Erwerbsminderung vs. Berufsunfähigkeit
Die gesetzliche Rentenversicherung unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Dabei geht es um deine generelle Arbeitsfähigkeit am allgemeinen Arbeitsmarkt – völlig unabhängig von deinem Beruf.
Berufsunfähigkeit: Bezogen auf deinen konkreten Beruf
Erwerbsminderung: Bezogen auf jede denkbare Tätigkeit
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist meist deutlich geringer und schwerer zu bekommen. Eine private BU-Police ist deshalb essenziell. Bei vielen Versicherern wird bereits eine BU-Rente ausgeschüttet, wenn eine Erwerbsminderungsrente gezahlt wird.
5. Wann genau liegt Berufsunfähigkeit vor?
Die Berufsunfähigkeit muss durch ärztliche Atteste, Befunde und evtl. Gutachten nachgewiesen werden. Oft sind psychische Erkrankungen, Rückenleiden oder Krebserkrankungen die Ursache – laut Zahlen des GDV (2024) sind rund 30 % der BU-Fälle psychisch bedingt. Wichtig: Die Prognose muss sein, dass du für mindestens 6 Monate zu mindestens 50 % deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst.
Fazit
Berufsunfähigkeit ist ein komplexes Thema mit großer finanzieller Tragweite. Wer sich auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente verlässt, riskiert massive Einkommensverluste. Die private BU-Versicherung schließt diese Lücke – und moderne Policen mit AU-Klausel und Verzicht auf abstrakte Verweisung bieten heute sehr guten Schutz.





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